Informationen zur Schuleinschreibung
für die Schulanfänger im Schuljahr 2023/2024
Die Schuleinschreibung findet statt am Dienstag, 14. März 2023. Um Ihnen unnötige Wartezeiten zu ersparen, haben wir für Sie einen persönlichen Termin eingeräumt. Dieser Termin wird Ihnen persönlich bekannt gegeben.
Wir bitten Sie zu der Ihnen zugeteilten Uhrzeit zu erscheinen. Bitte bringen Sie Ihren eigenen Kugelschreiber mit.
Für die Schuleinschreibung Ihres Kindes bitten wir Sie, die Formulare auszufüllen und bis spätestens 8. März an der Schule abzugeben (Postweg, Briefkasten). Die Formulare werden Ihnen rechtzeitig vorher zugesandt.
Am Tag der Schuleinschreibung bitten wir Sie, folgende Unterlagen vorzulegen:
- Bestätigung der Teilnahme am Seh- und Hörtest (falls durchgeführt)
- Bestätigung der Teilnahme des Kindes an der Früherkennungsuntersuchung U9 oder
- Bestätigung der Teilnahme an der schulärztlichen Untersuchung (falls durchgeführt)
- Geburtsurkunde Ihres Kindes oder Familienstammbuch
- ggf. Sorgerechtsbeschluss
- Zurückstellungsbescheid vom Vorjahr vorlegen
- Rückmeldung Antrag auf Mittagsbetreuung
Einschreibungspflichtig sind Kinder im Geburtszeitraum vom 1. Oktober 2016 bis zum 30. September 2017 sowie alle zurückgestellten Kinder bzw. Kinder, die im Vorjahr den Einschulungskorridor in Anspruch genommen haben.
Für Kinder, die im Zeitraum vom 1. Juli 2023 bis zum 30. September 2023 sechs Jahre alt werden, kann auf schriftlichen Antrag der Eltern die Einschulung auf das folgende Schuljahr verschoben werden (Einschulungskorridor). Der Antrag muss bis spätestens 11. April 2023 schriftlich der Schule vorliegen. Die Kinder durchlaufen aber das Anmelde- und Einschulungsverfahren wie alle anderen Kinder. Eine Zurückstellung ist für die Korridorkinder nicht notwendig.
Auf Antrag eingeschult werden Kinder im Geburtszeitraum Oktober, November, Dezember 2017.
Ab Januar 2018 geborene Kinder werden nur nach schulpsychologischem Gutachten eingeschult.